Mit meinem Handwerksbetrieb betreue ich oft große Baustellen. Da kann ich nicht einfach mal für drei Wochen ins Krankenhaus verschwinden. Deshalb ist es für mich ein großes Plus, dass ich mir die Aufenthaltsdauer in Absprache mit den Ärzten passend einteilen kann. Zudem hat mir das Patienten-Info-Center bei den Anträgen sehr geholfen – dieser Papierkram ist nämlich nicht so meine Welt.
Privatversicherte Patienten
Mit meinem Handwerksbetrieb betreue ich oft große Baustellen. Da kann ich nicht einfach mal für drei Wochen ins Krankenhaus verschwinden. Deshalb ist es für mich ein großes Plus, dass ich mir die Aufenthaltsdauer in Absprache mit den Ärzten passend einteilen kann. Zudem hat mir das Patienten-Info-Center bei den Anträgen sehr geholfen – dieser Papierkram ist nämlich nicht so meine Welt.
Private Krankenkassen
Das Schmerztherapiezentrum ist vom Verband der privaten Krankenkassen – Landesausschuss Baden-Württemberg – als sogenannte gemischte Krankenanstalt eingestuft. Eine Kostenübernahme für stationäre Heilbehandlungen ist möglich, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Krankenhausbehandlung schriftlich zugesagt hat.
Beihilfe
Aufgrund der Konzessionierung als Privatkrankenanstalt und der ergänzenden Einstufung durch den Verband der privaten Krankenkassen darf das Schmerztherapiezentrum für Beihilfeberechtigte Krankenhausbehandlungen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den jeweiligen Landesbeihilfevorschriften durchführen. Bei Behandlungen in privaten Krankenhäusern sind die Aufwendungen für Leistungen bis zur Höhe der Aufwendungen für entsprechende Leistungen von Krankenhäusern der Maximalversorgung (z. B. Universitätskliniken) beihilfefähig. Wir unterstützen Ihre Beihilfestelle bei der Ermittlung der Vergleichsdaten schon vor Beginn der stationären Behandlung. So haben Sie Sicherheit hinsichtlich eventuell verbleibender Eigenanteile.
Beratung
Die Mitarbeiterinnen unseres Beratungs-Teams beraten Sie gerne individuell schon im Vorfeld geplanter Behandlungen unter der Beratungs-Hotline 0800 1983 198 (kostenfrei aus dem Deutschen Festnetz).
Einweisung zur Krankenhausbehandlung
Die Krankenhauseinweisung sollte durch Ihren behandelnden Arzt vorgenommen werden. Wir empfehlen, die „Krankenhauseinweisung zur Durchführung der multimodalen Schmerztherapie nach OPS 8-918 (mit ausführlichem schmerztherapeutischen Bericht)“ zu verwenden. Diese Einweisungshilfe erhalten Sie von uns als Vordruck und können ihn selbst ausdrucken.
Einweisungshilfe
Dieses Einweisungsformular sollte Ihr verordnender Arzt benutzen, damit Ihre Versicherung unsere Leistungen erstattet.
Freie Krankenhauswahl
Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung haben Sie als privat Versicherter die freie Krankenhauswahl. Sie können also selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen. Sie wählen in Abstimmung mit Ihrem Arzt das für Ihre Behandlung am besten geeignete Krankenhaus aus. Dabei sollten auch Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche eine wichtige Rolle spielen.
Eine Besonderheit ist bei den Krankenhäusern zu beachten, die neben der üblichen Krankenhausbehandlung zusätzlich auch Rehabilitationsmaßnahmen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen (sogenannte gemischte Krankenanstalten). Für diese Krankenhäuser benötigen Sie ausnahmsweise vor Beginn der stationären Behandlung eine schriftliche Leistungszusage Ihrer Krankenversicherung bezüglich der Kostenerstattung. Rehabilitationsmaßnahmen sind üblicherweise nicht versichert.
Ausnahmen gelten bei sogenannten Anschlussheilbehandlungen. Hier erfolgt die Behandlung beispielsweise in einer Kurklinik an Stelle einer sonst notwendigen stationären Krankenhausbehandlung. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, die Leistungsfrage vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären. So können mögliche Unstimmigkeiten bezüglich des Krankenhausaufenthalts im Vorfeld ausgeräumt werden. Darüber hinaus bietet Ihnen die private Krankenversicherung Kurkostentarife an, die auch Rehabilitationsmaßnahmen einschließen.
Quelle: www.derprivatpatient.de
Preise und Leistungen
Kostenübersicht/Multimodale Schmerztherapie nach OPS* 8-918
Wir rechnen die Krankenhausleistungen nach dem jeweils gültigen G-DRG-System ab (derzeit Version 2020). Die sich aus dem bundeseinheitlichen Entgeltkatalog ergebende Bewertungsrelation einschließlich der Regelungen zur Grenzverweildauer und zu Verlegungen (effektive Bewertungsrelation) wird mit dem jeweils aktuellen Landesbasisfallwert für Baden-Württemberg multipliziert. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG).
*(mit dem OPS – Operationen- und Prozedurenschlüssel – werden medizinische Prozeduren im Krankenhaus verschlüsselt. Quelle: DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information).
Hinweis zur Abrechnung ab 01.01.2024:
(Quelle: § 8 Fallpauschalenvereinbarung 2024-FPV 2024)
Zusätzlich zu den vollstationären Entgelten sind für alle aufgenommenen Patienten tagesbezogene Pflegeentgelte gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 6a KHEntgG abzurechnen.
Das tagesbezogene Pflegeentgelt wird ermittelt, indem die maßgebliche Bewertungsrelation jeweils mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert multipliziert und das Ergebnis kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird.
Der Pflegeentgeltwert im Schmerztherapiezentrum BM beträgt bis 27.03.2024 230,00 € – ab 28.03.2024 beträgt er 250,00 €
(Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 2a Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG).
Stand: Mai 2024
G-DRG-Version 2024 (Patientenaufnahmen ab 01.01.2024)
Kostenübersicht/Behandlungsprozeduren im Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim mit Zahlbetrag LBFW-BW 2024 (4.219,76 €)
DRG B47A
(Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mindestens 14 Behandlungstage)
- Bewertungsrelation: 1,309 (bis 19. Tag)
- Bewertungsrelation/Tag: 0,058 (ab 20. Tag)
- Fallpauschale bis 19. Tag = 5.523,67 €
- Erster Tag zusätzliches Entgelt ab 20. Tag = 244,75 € tgl.
- Mittlere Verweildauer: 16,6 Tage
- Pflegeerlös/Bewertungsrelation/Tag: 0,4684
- Pflegeentgeltwert Schmerztherapiezentrum BM = 250,00 €
- Pflegeentgelt/Tag = 117,10 €
DRG I42A
(Multimodale Schmerztherapie bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe, mindestens 14 Tage)
- Bewertungsrelation: 1,174 (bis 18. Tag)
- Bewertungsrelation/Tag: 0,057 (ab 19. Tag)
- Fallpauschale bis 18. Tag = 4.954,00 €
- Erster Tag zusätzliches Entgelt ab 19. Tag = 240,53 € tgl.
- Mittlere Verweildauer: 16,0 Tage
- Pflegeerlös/Bewertungsrelation/Tag: 0,4215
- Pflegeentgeltwert Schmerztherapiezentrum BM = 250,00 €
- Pflegeentgelt/Tag = 105,38 €
DRG U42B
(Multimodale Schmerztherapie bei psychischen Krankheiten und Störungen, Alter > 18 Jahre, mindestens 14 Behandlungstage)
- Bewertungsrelation: 1,262 (bis 31. Tag)
- Bewertungsrelation/Tag: 0,054 (ab 32. Tag)
- Fallpauschale bis 31. Tag = 5.325,34 €
- Erster Tag zusätzliches Entgelt ab 32. Tag = 227,87 €
- Mittlere Verweildauer: 20,2 Tage
- Pflegeerlös/Bewertungsrelation/Tag: 0,3259
- Pflegeentgeltwert Schmerztherapiezentrum BM = 250,00 €
- Pflegeentgelt/Tag = 81,48 €
Kooperationspartner
Unsere Kooperationspartner haben mit dem Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim für ihre Versicherten im Wege eines Kooperationsvertrages eine medizinisch und qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten vereinbart.
Ziel des Kooperationsvertrages ist es, chronische Schmerzpatienten im stationären Versorgungsbereich einer nachhaltigen Behandlung zuzuführen, die nicht zielführende Maßnahmen und damit unnötige Kosten vermeidet und die Kompetenz der Betroffenen im Umgang mit der Erkrankung verbessert. Dies betrifft insbesondere auch Schmerzstörungen mit somatischen und psychischen Faktoren.