Gerichtsentscheidungen zu Gunsten von Schmerzpatienten

Nach dem Sozialgericht Kassel und dem Landessozialgericht Hamburg hat nunmehr auch das Sozialgericht Köln in einer rechtsgültigen, einstweiligen Verfügung die Rentenversicherung Bund (früher BfA) am 20.8.2007 dazu verurteilt, die Kosten in einer schmerztherapeutischen Klinik zu übernehmen. Bemerkenswert ist an diesem Urteil ist, daß der Antrag der Klägerin bei Gericht erst am 27.7.2003 einging. Das Gericht hat also nur 23 Tage (!!) gebraucht, um der Patientin zu ihrem Recht zu verhelfen.



Hier gelangen Sie zum vollständigen Urteil, einschließlich Begründung

Hier gelangen Sie zum Urteil des Sozialgerichts Kassel
Was meint die Presse dazu? http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik

Hier gelangen Sie zum Urteil des Landessozialgerichts Hamburg
Was meint die Presse dazu? https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik.

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Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).  

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http://www.schmerz.com  http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht3