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Schmerzklinik am Arkauwald
Fachklinik für Spezielle Schmerztherapie
Arkaustr.8,97980 Bad Mergentheim - Tel. +49(0)7931-545-0 - Fax +49(0)7931-545-131

Wie Sie zu uns in die Klinik kommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Klinik besitzt einen sog. Versorgungsvertrag nach SGB V mit allen (!) gesetzlichen Krankenkassen, die Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung muß aber zuvor bei der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BEK, DAK usw.), privaten Krankenkasse (auch wenn nur eine Zusatzversicherung besteht, z.B. Chefarztbehandlung) oder Beihilfe (wir sind beihilfefähig) beantragt werden. Dazu kann der behandelnde Arzt (zunächst) die unten auf dieser Seite abrufbaren Vordrucke verwenden. Der Verband der privaten Krankenkassen hat uns als "gemischte Krankenanstalt" anerkannt.

Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der Web-Seite http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st mit, dass

  1. alle gesetzlich versicherte Personen jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und
  2. sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen können (natürlich nur zugelassene Einrichtungen)

Bisher war es üblich, daß für Rehabilitationen von Berufstätigen grundsätzlich die Rentenversicherungen zuständig waren. Das stimmt offensichtlich so nicht (mehr). Zitat (Originaltext der Bundesregierung): "Die Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie ist auch zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen".
Die Rentenversicherungen sind demnach nur (noch) dann zuständig, wenn die "Behandlungen der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen" (Originaltext).
Quelle: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st

Wenn also z.B. die Rentenversicherung den Antrag auf Rehabilitation mit der Begründung ablehnt, daß die Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitskraft nicht förderlich sei (o.ä.), so obliegt es nun Ihrer ges. Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen.

Sollte die Rentenversicherung den Antrag auf Rehabilitation zwar genehmigen, aber nicht in einer auf chronische Schmerzen spezialisierten Rehabilitationseinrichtung, so können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, denn inzwischen gibt es dazu ein Urteil des Sozialgerichts Kassel. In diesem wurde die Rentenversicherung verpflichtet, die Rehabilitationsleistung in einer schmerztherapeutischen Klinik zu gewähren. (Siehe www.schmerz.com/sozialgericht1). Pressemitteilung zu diesem Thema: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik
Mittlerweile gibt es ein ergänzendes, zweites Gerichtsurteil, diesmal sogar von einem Landessozialgericht. Auch in diesem Falle mußte die Rentenversicherung Bund (früher BfA) die Kosten in einer schmerztherapeutischen Klinik übernehmen: www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2
(
Pressemitteilung dazu: https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik)
Jetzt gibt es sogar noch ein 3. Urteil (Sozialgericht Köln). Auch diesmal muß die Rentenversicherung Bund die Kosten in einer schmerztherapeutischen Klinik übernehmen: www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht3. Bemerkenswert ist an diesem Urteil, daß die Klägerin es innerhalb von nur 23 (!!) Tagen erwirkt hat.

Sobald die Kostenübernahme vorliegt, können Sie mit uns einen stationären Aufnahmetermin nach Ihrem Terminwunsch vereinbaren (Tel. 07931-545-151).

Bei einer Berufsgenossenschaft beantragt der behandelnde Arzt die Kostenübernahme formlos. Sollte uns die zuständige Berufsgenossenschaft (noch) nicht kennen, schicken wir dieser gerne eine Liste der BG`s zu, die bisher schon in unserer Klinik die Kosten übernommen haben.

Die Beantragung einer Kostenübernahme bzw. Bescheinigung einer Notwendigkeit kann auch durch die für uns zuständige Kassenambulanz erfolgen.
Klicken sie
hier um zu dieser Arztpraxis/Ambulanz zu gelangen.

Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen genehmigt. Falls notwendig beantragen unsere Ärzte bei dem jeweiligen Kostenträger eine Verlängerung.
Nach Ablauf von 4 Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehamaßnahme beantragen, es ist aber laut Gesetz auch schon früher möglich.

Wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert, müssen Sie die vier Jahre nicht abwarten. Sie können auch vorzeitig eine Rehabilitation beantragen (z.B. bei chronischen Krankheiten oder bei einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Beschwerden).

Infos (Prospekt, Kostenübernahmeanträge usw.) können Sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit, auch an Wochenenden, anfordern:

+49 (0) 7931 - 545-0--------Fax +49 (0) 7931 - 545-131

Der Kostenübernahmeantrag für Ihren Arzt (zum Download):

Antrag auf Kostenübernahme für die Krankenkasse

Antrag auf Kostenübernahme für die private Krankenkasse

Antrag auf Kostenübernahme für die Beihilfe

Wenn die Kasse nicht bezahlt? Steuertipp für Selbstzahler

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- Für Sie waren wir sehr fleißig -

Eine Auswahl von Schmerz themen
Zu allen Schmerz themen (734) gelangen Sie hier: www.schmerz.com/schmerzthemen (einfach nur anklicken)

Aktualisiert: >02.03.2008</> kusb&
A
Amputataionsschmerz, Analgetika, Bandscheibenprolaps,
B Beinschmerz, Betäubung, Betäubungsmittel, Brachialgie,
C Custer-Kopfschmerz,
D Diskektomie,
E Encephalomyelitis,
F Fibromyalgie, Frozen shoulder,
G Gelenkschmerz, Gesäßschmerzen, Gesichtsschmerz, Golferellenbogen, Grazilissyndrom,
H Hüftgelenkschmerzen,
I Intermedius-Neuralgie,
K Karpaltunnelsyndrom, Kausalgie, Kieferschmerzen, Kniegelenkschmerzen, Koxalgie, Krebsschmerzen, Kreuzschmerzen
L Laminektomie,
M Myalgie, myofaziale Dysfunktion,
N Neuralgie, Nervenwurzelerkrankung,
P Plexusausriß, Polyneuropathie, Postherniotomie-Syndrom, Psychologische Schmerzbehandlung, Psychologische Schmerztherapie,
R Raynaud Krankheit, Reflexdystrophie, Radiculopathie,
S Sakralgie, Schleudertrauma, Schmerzbehandlungen, Schmerzprobleme, Schmerzsyndrome, Schulterschmerz,
---Spannungskopfschmerzen, Sympathalgie, Symphysensyndrom, Syringomyelie,
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V Verwachsungsbauch,
W Wirbelsäulenschmerzen,
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