Schmerztherapie bei der Raynaud-Krankheit
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Über die Krankheit selbst können Sie sich hier ausführlich informieren.
An erster Stelle steht natürlich die Behandlung einer ursächlichen Grundkrankheit.
Zunächst wird man auch durchblutungsfördernde Mittel wie Naftidrofuryl, Pentoxifyllin oder Buflomedil versuchen, in den letzten Jahren zunehmend das Prostaglandin E1-Analogon Alprostadil.
Zur Behandlung weiterhin bestehender Schmerzen hat sich die Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) in Form längerfristiger (2 bis 3 Wochen), kontinuierlicher Blockaden (= Betäubungen) mit Katheter (*siehe unten) sehr bewährt.
- Für die distalen oberen Extremitäten (= Arme) eignet sich die kontinuierliche Blockade des Plexus brachialis (= Armnervengeflecht). Da der Plexus brachialis reich an vegetativen (= das unwillkürliche Nervensystem betreffenden) Nervenfasern ist, tritt neben der nozizeptiven (= die Schmerz reizleitung betreffenden) Hemmung auch eine ausreichende sympathikolytische (= gefäßerweiternde) Wirkung ein.
Bei herabgesetzter Lokalanästhetica konzentration (z.B. 10 bis 15 ml Bupivacain, 0,1 bis 0,15%) bleibt die Motorik (= Muskelkraft) erhalten, so daß begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen für die Hände möglich sind (trainingshalber auch bei Kälteexposition).
Die Methode kann zeitgleich beiderseits durchgeführt werden, aus Sicherheitsgründen sollte bei repetitiver Applikation (= wiederholter Einzelverabreichung) diese alternierend (= im Wechsel) erfolgen.
Eine weitere Therapiemöglichkeit ist die Blockade (=Betäubung) des Ganglion stellatum in gehäufter Abfolge, optimal in kontinuierlicher Form mit Katheter*.- Für die distalen unteren Extremität en (Füße) eignet sich die kontinuierliche Blockade des N. ischiadicus mit Katheter* (Klatt et Le eser 1994 - Schmerzklinik Bad Mergen theim). Auch dieser Nerv führt vegetative Fasern mit sich, so daß hier ebenso die gewünschte sympathikolytische (= gefäßerweiternde) Wirkungen eintritt, wenn auch nicht so ausgeprägt wie beim Plexus brachialis.
Diese kontinuierlichen Blockaden bewirken bei der Raynaud Krankheit eine Art Gefäßtraining, wodurch sich die ursächliche Engstellung der Gefäße wieder normalisiert.
Die Durchführung kontinuierlicher Blockaden mit Katheter* erfordert in der Regel einen stationären Aufenthalt. Im ambulanten Bereich kommen hauptsächlich single-shot-Blockaden (= Einzelbetäubungen) zur Anwendung. Manche Autoren empfehlen sog. Sympathikus-Blockaden mit Guanethidin. Der Wirkstoff findet auch zur Behandlung eines Bluthochdrucks Verwendung. Der Wirkmechanismus beruht auf der Verminderung der Freisetzung des Botenstoffs Noradrenalin aus den Endigungen der Nervenzellen. Vorteil dieser intravenösen Blockademethode (= das Medikament wird in ein zum Herzen zurückführendes Gefäß eingespritzt, wobei aber z.B. der Arm vorübergehend abgestaut wird) ist, daß die Wirkung bis zu 72 Stunden anhalten kann. Nachteil ist das gegenüber den Nervenblockaden deutlich erhöhte Behandlungsrisiko und die dabei auftretenden Schmerzen.
Begleitend hat sich auch eine Infusionsserie mit Lidocain (2%-ig) (= ein mittellang wirkendes, örtliches Betäubungsmittel) als hilfreich erwiesen. Dabei werden unter Puls- bzw. EKG-Kontrolle (Monitor) in aufsteigender Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen eingehalten werden sollte.
Man kann Lidocain auch serienmäßige mittels intraarterieller Injektionen (= Spritzen in eine Schlagader) in die A. femoralis oder A. brachialis (= Bein- oder Armschlagader) verabreichen, je nach Lokalisation (= Ort, Körperstelle) der Schmerzerkrankung, so z.B. 2-3 mal täglich 1-1,5ml (= 20-30 mg) im Abstand von 8-12 Stunden über 10 Tage. Dabei gelangt das örtliche Betäubungsmittel in die sog. Endstrombahn und führt dort zu der gewünschten Gefäßerweiterung (Sympathikolyse) bei gleichzeitiger Schmerz linderung. Selbst wenn die Blutader nicht genau getroffen wird, tritt trotzdem eine gefäßerweiternde Wirkung ein, da um das Blutgefäß herum sympathische (= Teil des unwillkürliche Nervensystem betreffende) Nervenfasern verlaufen. Aus diesem Grunde wird in der klassischen Neuraltherapie bewußt um das Gefäß herum infiltriert.
* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Dass die schmerz lindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus, wie oben schon ausgeführt, eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die auf eine verminderte Blutversorgung (Raynaud-Krankheit !), auf entzündliche oder auch degenerative Prozesse zurückzuführen sind, sehr hilfreich ist.
Laut Bundesregierung (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st ) haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen und Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
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