Quelle: http://www.dbkg.de/upload/Download/Schreiben_Sts._Schrder_0711.pdf

Der Inhalt des folgenden Briefes deckt sich mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen vom 28.08.2008 (Az.: L 1 KR 2/05): Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen.
(Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu).

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