Quelle: http://www.dbkg.de/upload/Download/Schreiben_Sts._Schrder_0711.pdf
Der Inhalt des folgenden Briefes deckt sich
mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen vom 28.08.2008 (Az.: L 1 KR
2/05): Gewährt eine Krankenkasse einem
Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-
(Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden
Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten.
Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu
erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu).
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