Aufnahmebedingungen

Private Krankenkassen

Die Schmerzklinik am Arkauwald ist vom Verband der privaten Krankenkassen – Landesausschuss Baden-Württemberg – als sogenannte gemischte Krankenanstalt eingestuft. Eine Kostenübernahme für stationäre Heilbehandlungen ist möglich, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Krankenhausbehandlung schriftlich zugesagt hat.

Beihilfe

Aufgrund der Konzessionierung als Privatkrankenanstalt und der ergänzenden Einstufung durch den Verband der privaten Krankenkassen darf die Schmerzklinik am Arkauwald für Beihilfeberechtigte Krankenhausbehandlungen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den jeweiligen Landesbeihilfevorschriften durchführen.

Bei Behandlungen in privaten Krankenhäusern sind die Aufwendungen für Leistungen bis zur Höhe der Aufwendungen für entsprechende Leistungen von Krankenhäusern der Maximalversorgung (z. B. Universitätskliniken) beihilfefähig. Wir unterstützen Ihre Beihilfestelle bei der Ermittlung der Vergleichsdaten schon vor Beginn der stationären Behandlung. So haben Sie Sicherheit hinsichtlich eventuell verbleibender Eigenanteile.

Beratung

Die Mitarbeiterinnen unseres Beratungs-Teams beraten Sie gerne individuell schon im Vorfeld geplanter Behandlungen unter der kostenfreien Beratungs-Hotline 0800 7777 456.

Wir beraten Sie gerne unter

Tel.: 0800 7777 456

(kostenfrei aus dem dt. Festnetz)

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Die Schmerzklinik am Arkauwald
ist zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008