Schmerzklinik am Arkauwald

Fachklinik für Spezielle Schmerz-Therapie
- seit 1987 -

Bismarckstr. 52 - 97980 Bad Mergentheim
Tel: +49(0)7931-545-0 Fax: +49(0)7931-545-131
www.schmerz.com | schmerz@schmerz.com

Konzept und Kostenträger

Allgemeine Informationen

Je nach Kostenträger bieten wir 2 Behandlungsformen an:

  1. Stationäre Krankenhausbehandlung gemäß dem Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) 8-918: Multimodale Schmerztherapie - für Patienten mit privater Krankenkasse und Selbstzahler. Aktueller Pflegekostentarif und Wahlleistungen (einfach anklicken).
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  2. Stationäre Rehabilitationsbehandlung für Sozialversicherungsträger. Die Klinik ist auch als Vorsorge- u. REHA-Einrichtung nach § 111 Abs. 3 SGB V anerkannt. Ein diesbezüglicher Versorgungsvertrag besteht mit allen Krankenkassen in der Bundesrepublik.
    Die Genehmigung erfolgt entweder nach § 23 Abs. 4 SGB V oder nach § 40 Abs. 2 SGB V. Aktueller Pflegekostentarif und Wahlleistungen (einfach anklicken).


Die Klinik ist auch beihilfefähig

Außer von gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen (Einstufung als gemischte Krankenanstalt) wird die Schmerzklinik teilweise auch von Berufsgenossenschaften und (manchen) Rentenversicherungen belegt.

Indikationen und Kontraindikationen

Indikationen für eine stationäre Behandlung:

icon_arrow_53_arrow-left-small.png Chronische Schmerzzustände verschiedenster körperlicher Verursachung, auch wenn diese durch psychosoziale Bedingungen aufrechterhalten oder verstärkt werden (z.B. gestörte Schmerzverarbeitung, Stress, Angst, depressive Verstimmung).
icon_arrow_53_arrow-left-small.png Schmerzmittelmißbrauch oder -abhängigkeit, auch in Verbindung mit Psychopharmaka (Entzugsbehandlung).


Kontraindikationen
(= Gegenanzeigen) für eine stationäre Schmerzbehandlung:

icon_arrow_53_arrow-left-small.png Psychotisch-dekompensierte Erkrankungen
icon_arrow_53_arrow-left-small.png Infektionskrankheiten

Kostenübernahme und Vordrucke

Die Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung muß vor stationärer Aufnahme bei der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BEK, DAK usw., oder auch Rentenversicherung), privaten Krankenkasse (auch wenn nur eine Zusatzversicherung besteht, z.B. Chefarztbehandlung) oder Beihilfe beantragt werden.

Dazu kann der behandelnde Arzt (zunächst) folgende Vordrucke verwenden:

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(vorläufiger) Antrag auf Kostenübernahme für die gesetzliche Krankenkasse (u. Rentenversicherung) (gemäß §40 SGB V)
Den ausführlichen, speziellen Reha-Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse

icon_document_check_business24.png Inanspruchnahme von Wahlleistungen bei der privaten Zusatzversicherung
icon_document_check_business24.png Antrag auf Kostenübernahme für die private Krankenkasse (gemäß OPS 8-918) *
icon_document_check_business24.png Antrag auf Kostenübernahme für die Beihilfe (gemäß OPS 8-918) *

* Bitte zusammen mit einer ärztlichen Krankenhauseinweisung einreichen

Bei einer Berufsgenossenschaft beantragt der behandelnde Arzt die Kostenübernahme formlos. Falls uns die zuständige Berufsgenossenschaft noch nicht kennt, schicken wir dieser auf Wunsch gerne eine komplette Liste der Berufsgenossenschaften, die uns bisher schon Patienten geschickt haben.

Wenn die Kasse nicht bezahlt? Steuertipp für Selbstzahler

Weitere Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007

  1. alle Versicherte einer ges. Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation und
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  2. können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst auswählen

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Die Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern
, sofern die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie ist auch zuständig, wenn es darum geht, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen".

Die Rentenversicherungen sind demnach nur dann zuständig, wenn die Behandlungen der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen."

Sobald die Kostenübernahme vorliegt, können Sie mit uns einen stationären Aufnahmetermin nach Ihrem Terminwunsch vereinbaren (Tel. 07931-545-151).

Die Beantragung einer Kostenübernahme bzw. Bescheinigung einer Notwendigkeit kann auch durch die für uns zuständige Kassenambulanz erfolgen.

Klicken sie hier um zu dieser Arztpraxis/Ambulanz zu gelangen.

Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen genehmigt. Falls notwendig beantragen unsere Ärzte bei dem jeweiligen Kostenträger eine Verlängerung.
Nach Ablauf von 4 Jahren können Sie erneut eine stationäre Rehamaßnahme beantragen, es ist aber laut Gesetz auch schon früher möglich.

Wenn es Ihr Gesundheitszustand erfordert, müssen Sie die vier Jahre nicht abwarten. Sie können auch vorzeitig eine Rehabilitation beantragen (z.B. bei chronischen Krankheiten oder bei einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Beschwerden).

Infos für Sie

Infos (Prospekt, Kostenübernahmeanträge usw.) können Sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit, auch an Wochenenden, anfordern:
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Tel: +49 (0) 7931 - 545-0
Fax: +49 (0) 7931 - 545-131