Versorgungsvertrag
Die Schmerzklinik am Arkauwald verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Qualitätssicherung:
Die Schmerzklinik am Arkauwald nimmt an der Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Rehabilitation (QS-Reha-Verfahren) teil.
Dieses Qualitätssicherungs-Verfahren wird auch von Renten- und Unfallversiche-rungsträgern anerkannt. Diese haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation darauf verständigt, dass die Qualitätsergebnisse aus den jeweiligen QS-Verfahren gegenseitig anerkannt werden.
Renten- und Unfallversicherungsträger
Auch wenn ein Renten- oder Unfallversicherungsträger für eine Rehabilitation zuständig ist können Sie sich im Rahmen ihrer Wunsch & Wahlrechte für die Aufnahme im in der Schmerzklinik am Arkauwald entscheiden (eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dem Kostenträger seine Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen nicht möglich wäre).
Ihren Wunsch nach Aufnahme in der Schmerzklinik am Arkauwald sollten Sie dem zuständigen Kostenträger schriftlich mitteilen.
Wird Ihrem Wunsch & Wahlrecht nicht stattgegeben beraten die Mitarbeiterinnen des Patienten-Informations-Centers Sie gerne individuell.
- Kostenfreie Beratungshotline 0800 7777 456
- Kostenfreier Rückrufservice
- Mehr Informationen zum Wunsch & Wahlrecht


