Aufnahmebedingungen

Private Krankenkassen

Die Schmerzklinik am Arkauwald ist vom Verband der privaten Krankenkassen – Landesausschuss Baden-Württemberg – als sogenannte gemischte Krankenanstalt eingestuft. Eine Kostenübernahme für stationäre Heilbehandlungen ist möglich, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Krankenhausbehandlung schriftlich zugesagt hat.

Beihilfe

Aufgrund der Konzessionierung als Privatkrankenanstalt und der ergänzenden Einstufung durch den Verband der privaten Krankenkassen darf die Schmerzklinik am Arkauwald für Beihilfeberechtigte Krankenhausbehandlungen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den jeweiligen Landesbeihilfevorschriften durchführen.

Einweisung zur Krankenhausbehandlung

Die Krankenhauseinweisung sollte durch Ihren behandelnden Arzt vorgenommen werden. Wir empfehlen, die „Krankenhauseinweisung zur Durchführung der multimodalen Schmerztherapie nach OPS 8-918 (mit ausführlichem schmerztherapeutischen Bericht)“ zu verwenden. Diese Einweisungshilfe erhalten Sie von uns als Vordruck und können ihn selbst ausdrucken.

Beratung

Die Mitarbeiterinnen unseres Beratungs-Teams beraten Sie gerne individuell schon im Vorfeld geplanter Behandlungen unter der kostenfreien Beratungs-Hotline 0800 7777 456.

Wir beraten Sie gerne unter

Tel.: 0800 7777 456

(kostenfrei aus dem dt. Festnetz)

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Die Schmerzklinik am Arkauwald
ist zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008